Förderung & Finanzierung

KfW Förderung Wärmepumpe: Antragsverfahren und Voraussetzungen

Jan Tareln

Anlagenmechaniker SHK

Jan Tareln

Anlagenmechaniker SHK

Aktualisiert am 1. Juni 2025

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Viele Hausbesitzer möchten mit effizienter Heiztechnik Energie sparen. Die KfW fördert den Einbau von Wärmepumpen im Rahmen des Zuschussprogramms Nr. 458 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit bis zu 30 % Grundförderung. Fachbetriebe übernehmen die Antragstellung, Eigentümer laden ihre Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ hoch. Gefördert werden der Einbau, Anschluss und der Umstieg auf erneuerbare Energien wie Solar- oder Geothermie – vorbehaltlich verfügbarer Mittel und ohne Rechtsanspruch.

Zusammenfassung

  • Die KfW fördert neue, effiziente Wärmepumpen mit Zuschüssen bis zu 70 % im Rahmen der BEG.

  • Nur fachgerecht installierte Neuanlagen mit ausreichender Effizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sind förderfähig.

  • Ein gültiger Eigentumsnachweis ist erforderlich; bei niedrigem Einkommen ist ein zusätzlicher Bonus möglich.

  • Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme online im KfW-Portal erfolgen, inklusive aller Nachweise.

  • Nach dem Einbau ist eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten nötig, Fristen müssen eingehalten werden.

Was fördert die KfW bei Wärmepumpen?

Die KfW vergibt Zuschüsse für effiziente heizungssysteme wie Erdwärmepumpen oder Luft-Wasser-Wärmepumpen. Sie unterstützt den Austausch alter brennstoffbetriebener Heizungen und setzt dabei auf erneuerbare energien und effizienzmaßnahmen.

Förderfähige Heizungsanlagen

Wärmepumpen gehören zu den effizientesten Heizsystemen, die KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert. Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften können Zuschüsse oder günstige Kredite für den Kauf und die Installation von geothermischen Wärmepumpen, Erdsonden, Eisspeichern oder auch Absorptionswärmepumpen beantragen.

Die Förderung gilt ebenso für solarthermische Anlagen, wenn sie der Raumheizung dienen. Auch Anschlusskosten an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz sind förderfähig.

Fachplanung, Baubegleitung und akustische Fachplanung zählen zu den unterstützten Maßnahmen. Der Ersatz defekter Heizungen durch neue effiziente Heizungsanlagen fällt ebenso darunter.

Für Mehrfamilienhäuser, Passivhäuser oder Eigentumswohnungen bietet die Förderung besondere Konditionen. Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie Wärmedämmung und erneuerbare Energiequellen.


Bundesförderung für effiziente Gebäude erleichtert die Energiewende im Heizungskeller.


Nicht förderfähige Maßnahmen

Nicht alle Maßnahmen erhalten eine Heizungsförderung durch die KfW. Eigenbauanlagen fallen aus der Förderung heraus. Das bedeutet, selbst gebaute oder selbst installierte Wärmepumpen erfüllen nicht die KfW Förderbedingungen.

Gebrauchte Systeme sind ebenfalls ausgeschlossen. Nur neue, unbenutzte Komponenten gelten als förderfähig, egal ob es sich um einen neuen Verdichter, Wärmetauscher oder die Invertertechnologie handelt.

Auch Betriebskosten gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben. Dazu zählen Strom für die Heizung, Wartung sowie Reparaturkosten der Wärmepumpe. Sämtliche Nebenkosten wie Kühlmittel-Nachfüllungen, Brennstoffe oder Energieformen für den laufenden Betrieb bleiben unberücksichtigt.

Die Förderung bezieht sich nur auf Investitionen in neue Anlagen, Technik und Materialien, die für den effizienten Wärmetransport oder die Nutzung erneuerbaren Energien wichtig sind.

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Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung gilt nur für bestimmte Gebäude und Heizsysteme. Die Wärmepumpe muss effizient arbeiten und eine ausreichende Jahresarbeitszahl (JAZ) erreichen.

Eigentumsnachweis

Um die KfW Förderung für eine Wärmepumpe zu erhalten, musst du nachweisen, dass du Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie bist. Als Eigentumsnachweis dient meist ein aktueller Grundbuchauszug oder der Kaufvertrag.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) dürfen den Antrag stellen, wenn sie das Sondereigentum nachweisen.

Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen wie Kirchen oder juristische Personen des Privatrechts können ebenfalls von der Förderung profitieren. Für Gemeinschaftseigentum ist ein Nachweis der Anteilseignerschaft nötig.

So prüft die KfW, ob du berechtigt bist, Zuschüsse für Heizsysteme wie Fußbodenheizung oder Heizkörper zu beantragen.


„Ohne gültigen Eigentumsnachweis gibt es keine Förderzusage.“


Einkommensgrenzen

Der Einkommensbonus sichert dir 30 Prozent extra Förderung bei der KfW, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Die KfW prüft das durch deine Einkommensteuerbescheide.

Dafür zählt der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Halte diese Nachweise bereit, falls du einen Zuschuss für die Wärmepumpe beantragst.

So erhältst du den Bonus zum Beispiel beim Zuschussprogramm 458 oder dem Ergänzungskredit 359.

Technische Anforderungen der Wärmepumpe

Wärmepumpen benötigen eine bestimmte Leistungszahl, damit sie förderfähig sind. Die KfW verlangt nach dem 01.01.2024 mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0. Fachplanung und Installation müssen durch zertifizierte Profis erfolgen.

Nur dann erfüllt die Anlage die Anforderungen für das Effizienzhaus 55 oder ein Passivhaus. Die Wärmeleitfähigkeit der Isolierung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Die KfW erkennt nur Heizsysteme an, die regenerative Energien wie Solarthermie, Windenergie oder Abwärme nutzen.

Zur Energiegewinnung muss die Wärmepumpe einen hohen Anteil erneuerbarer Energien einsetzen. Heizungen dürfen nicht auf Kohle oder alte Gasheizung basieren; KWK-Anlagen mit Fokus auf erneuerbare Energien sind erlaubt.

Flächenheizung oder moderne Heizsysteme minimieren den Wärmeverlust und steigern die Energieeinsparung. Der Einbau erfolgt erst nach Bestätigung zum Antrag (BzA). Nach Abschluss fordert die KfW eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).

Nur förderfähige Anlagen erhalten Zinsen oder einen Steuervorteil.

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Fördermöglichkeiten

Viele Hausbesitzer setzen auf Zuschüsse und günstige Kredite der KfW, um ihre Heizung effizienter zu machen. Mit diesen Mitteln finanzieren sie moderne Wärmepumpen und fördern damit erneuerbare Energiequellen.

Zuschussprogramm (Nr. 458)

Im Zuschussprogramm Nr. 458 für Wohngebäude vergibt die KfW einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Einfamilienhäuser liegt der Höchstbetrag bei 30.000 Euro pro Antrag.

Wer eine energieeffiziente Wärmepumpe mit erneuerbaren Energiequellen nutzt, kann zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent erhalten. Für besonders schnelles Handeln gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle prüft die Anträge und achtet auf die Einhaltung technischer Anforderungen an Heizung, Heizwärme und Kühlung. Die Förderung gilt für energieeffizientes Heizen, Modernisierung bestehender Heizungsanlagen und den Umstieg auf Umweltwärme.

Auch der Austausch alter Heizsysteme gegen eine moderne Wärmepumpe wird gefördert. Die Zuschüsse helfen, die erwärmte Wohnfläche nachhaltiger zu beheizen und Heizkosten zu senken.

Ergänzungskredit (Nr. 359)

Der Ergänzungskredit (Nr. 359) richtet sich an Eigentümer von Wohngebäuden. Um diesen Kredit zu erhalten, müssen Sie eine Zusage für einen Zuschuss haben. Der Kreditbetrag kann bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit betragen.

Dieser Kredit bietet Ihnen die Möglichkeit, weitere finanzielle Mittel für Ihre Wärmepumpe zu sichern.

Mit dem Ergänzungskredit unterstützen Sie die Installation effizienter Heizungsanlagen. Das Heizungsge-setz fördert Maßnahmen, die umweltfreundliche Lösungen bieten. Eine Wärmepumpe senkt Ihre Energiekosten und schont die Natur.

Nutzen Sie also die Vorteile des Kredits, um Ihre Projekte im Bereich Heizzwecke voranzutreiben.


Energieeffizienz beginnt zu Hause.


Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen

Die KfW bietet spannende Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen. Bürger können bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Diese Kombination erhöht die finanzielle Unterstützung für den Kauf von Wärmepumpen erheblich.

Eine Wechseloption zwischen BAFA- und KfW-Förderungen besteht ebenfalls. Antragsteller können auf eine BAFA-Zusage verzichten, solange sie dies bis zum 31. Dezember 2024 tun. Nutzer sollten die Anforderungen beider Programme prüfen, um optimale Vorteile zu erzielen.

So gelingt es, die Effizienz der Heizungsanlagen weiter zu steigern.

KFW Förderung für eine Wärmepumpe im Überblick
KFW Förderung für eine Wärmepumpe im Überblick
KFW Förderung für eine Wärmepumpe im Überblick

Antragstellung Schritt für Schritt

Registriere dich im Kundenportal „Meine KfW“. Fülle den Antrag aus und reiche ihn ein. Lade deinen Identitätsnachweis hoch. Vergiss nicht, auch alle erforderlichen Nachweise anzuhängen.

Es ist einfach, also mach weiter und informiere dich über die nächsten Schritte!

Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“

Um die KfW-Förderung für Wärmepumpen zu beantragen, müssen Eigentümer sich im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren. Diese Registrierung ist ein wichtiger Schritt im Antragsverfahren.

Sie ermöglicht den Zugriff auf wichtige Informationen und Formulare.

Das Portal bietet eine klare Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Dort füllen Antragsteller den Antrag aus und reichen ihn ein. Auch bevollmächtigte Personen, wie WEG-Verwaltungen, können diese Registrierung nutzen.

Ein einfacher Identitätsnachweis ist ebenfalls erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Antrag ausfüllen und einreichen

Füllen Sie den Antrag online aus und reichen Sie ihn ein. Nutzen Sie dazu das Kundenportal „Meine KfW“. Bevor Sie starten, haben Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen benötigt.

Diesen Vertrag benötigen Sie, um Ihre Förderung für die Wärmepumpe zu sichern.

Sofern Sie den Basisantrag einreichen, erhalten Sie Grundförderung, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag. Stellen Sie weitere Zusatzanträge innerhalb von sechs Monaten nach Zusage des Basisantrags.

Diese Zusatzanträge gelten für den Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Achten Sie darauf, alle notwendigen Nachweise hochzuladen und Ihren Identitätsnachweis beizufügen.

Identitätsnachweis und Nachweise hochladen

Der Identitätsnachweis ist ein wichtiger Schritt bei der Antragstellung für die KfW Förderung einer Wärmepumpe. Bei Förderbeträgen von weniger als 15.000 Euro genügt der SCHUFA-IdentitätsCheck.

Für höhere Beträge, also mindestens 15.000 Euro, müssen Sie sich per Video-Identifizierung ausweisen. Alternativ können Sie auch das Postident-Verfahren nutzen.

Laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch. Dazu gehören Dokumente, die Ihren Eigentumsnachweis belegen. Achten Sie darauf, dass alle Formulare korrekt und vollständig sind. Die technischen Anforderungen der Wärmepumpe müssen ebenfalls erfüllt sein.

Halten Sie alle Unterlagen bereit, um den Prozess zu beschleunigen.

Tipps zur erfolgreichen Förderung

Hol dir zusätzlichen Rat von Fachleuten. Achte auf alle Fristen und die benötigten Unterlagen.

Expertenrat einholen

Ein Expertenrat ist wichtig, bevor du die KfW Förderung für die Wärmepumpe beantragst. Ein Fachmann für Energieeffizienz muss deinen Antrag bestätigen. Du solltest auch einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem qualifizierten Unternehmen abschließen.

Dieser Vertrag stellt sicher, dass die Installation der Wärmepumpe fachgerecht erfolgt.

Nach den Arbeiten ist eine Bestätigung durch den Energieeffizienz-Experten notwendig. Diese Bestätigung ist Teil deines Antrags. So erfüllst du alle Anforderungen des Heizungsgesetzes.

Damit erhöhst du deine Chancen auf die Förderung und erhältst zusätzliche Unterstützung für dein Projekt.

Fristen und Dokumente beachten


Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für verschiedene Antragstellergruppen wie selbstnutzende Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vermieter gelten jeweils unterschiedliche Fristen.

Auch das Rechnungsdatum spielt eine wichtige Rolle – es muss vor Beginn des geförderten Zeitraums liegen. Alle erforderlichen Nachweise sollten vollständig und sorgfältig vorbereitet werden, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.

Fazit

Energieeffizienz spielt eine große Rolle für Immobilienbesitzer in Deutschland. Eigentümer können bis zu 30.000 Euro Zuschuss für die Installation von Wärmepumpen bekommen. Das gilt vor allem für Einfamilienhäuser, während Mehrfamilienhäuser gestaffelte Förderungen erhalten.

Ein Energieeffizienz-Experte muss den Antrag über das Kundenportal „Meine KfW“ stellen. Alle Anträge müssen bis zum 30. November 2024 eingereicht werden, besonders betroffene Gebiete haben spezielle Regelungen.

Nach Abschluss der Installationsarbeiten ist eine Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich. Zusätzlich können Eigentümer einen Effizienzbonus beantragen. Diese Förderung unterstützt die umweltfreundliche Erwärmung von Gebäuden und senkt langfristig die Energiekosten.

Eigentümer sollten die technischen Anforderungen der Wärmepumpe beachten, um alle Vorteile zu nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen – unsere Antworten

Was fördert die KfW konkret beim Einbau einer Wärmepumpe?

Die KfW fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Einbau neuer, effizienter Wärmepumpen einschließlich Planung, Installation und Anschluss. Förderfähig sind z. B. Erdwärmepumpen, Luft-Wasser-Wärmepumpen und solarthermische Anlagen, sofern sie zur Raumheizung beitragen. Auch Leistungen wie Fachplanung, Baubegleitung oder der Anschluss an ein Wärmenetz können bezuschusst werden.

Was fördert die KfW konkret beim Einbau einer Wärmepumpe?

Die KfW fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Einbau neuer, effizienter Wärmepumpen einschließlich Planung, Installation und Anschluss. Förderfähig sind z. B. Erdwärmepumpen, Luft-Wasser-Wärmepumpen und solarthermische Anlagen, sofern sie zur Raumheizung beitragen. Auch Leistungen wie Fachplanung, Baubegleitung oder der Anschluss an ein Wärmenetz können bezuschusst werden.

Welche technischen Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe erfüllen, um förderfähig zu sein?

Die Wärmepumpe muss eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) erreichen, effizient arbeiten und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert werden. Zudem muss sie überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Nur neue, unbenutzte Komponenten sind förderfähig, und der Einbau darf nicht auf fossile Brennstoffe wie Kohle oder alte Gasheizungen basieren.

Welche technischen Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe erfüllen, um förderfähig zu sein?

Die Wärmepumpe muss eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) erreichen, effizient arbeiten und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert werden. Zudem muss sie überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Nur neue, unbenutzte Komponenten sind förderfähig, und der Einbau darf nicht auf fossile Brennstoffe wie Kohle oder alte Gasheizungen basieren.

Welche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, gebrauchte Wärmepumpen, laufende Betriebskosten wie Strom, Wartung oder Reparaturen sowie sämtliche Nebenkosten, die nicht direkt mit der Investition in eine neue, effiziente Anlage zu tun haben. Die Förderung beschränkt sich auf neue Technik und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Welche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, gebrauchte Wärmepumpen, laufende Betriebskosten wie Strom, Wartung oder Reparaturen sowie sämtliche Nebenkosten, die nicht direkt mit der Investition in eine neue, effiziente Anlage zu tun haben. Die Förderung beschränkt sich auf neue Technik und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Wer darf einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Voraussetzung ist ein Nachweis über das Eigentum oder den Anteil am Gemeinschaftseigentum, etwa durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.

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Antragsberechtigt sind private Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Voraussetzung ist ein Nachweis über das Eigentum oder den Anteil am Gemeinschaftseigentum, etwa durch Grundbuchauszug oder Kaufvertrag.

Welche Fördermöglichkeiten bietet die KfW?

Die KfW bietet zwei zentrale Förderinstrumente: den Zuschuss (Programm Nr. 458) mit bis zu 70 % Förderung und einen Ergänzungskredit (Programm Nr. 359) mit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Ergänzend können ein Effizienzbonus, ein Klimageschwindigkeitsbonus sowie ein Einkommensbonus beantragt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Fördermöglichkeiten bietet die KfW?

Die KfW bietet zwei zentrale Förderinstrumente: den Zuschuss (Programm Nr. 458) mit bis zu 70 % Förderung und einen Ergänzungskredit (Programm Nr. 359) mit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Ergänzend können ein Effizienzbonus, ein Klimageschwindigkeitsbonus sowie ein Einkommensbonus beantragt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

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Häufig gestellte Fragen

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Was fördert die KfW konkret beim Einbau einer Wärmepumpe?

Die KfW fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Einbau neuer, effizienter Wärmepumpen einschließlich Planung, Installation und Anschluss. Förderfähig sind z. B. Erdwärmepumpen, Luft-Wasser-Wärmepumpen und solarthermische Anlagen, sofern sie zur Raumheizung beitragen. Auch Leistungen wie Fachplanung, Baubegleitung oder der Anschluss an ein Wärmenetz können bezuschusst werden.

Was fördert die KfW konkret beim Einbau einer Wärmepumpe?

Die KfW fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Einbau neuer, effizienter Wärmepumpen einschließlich Planung, Installation und Anschluss. Förderfähig sind z. B. Erdwärmepumpen, Luft-Wasser-Wärmepumpen und solarthermische Anlagen, sofern sie zur Raumheizung beitragen. Auch Leistungen wie Fachplanung, Baubegleitung oder der Anschluss an ein Wärmenetz können bezuschusst werden.

Welche technischen Voraussetzungen muss eine Wärmepumpe erfüllen, um förderfähig zu sein?

Die Wärmepumpe muss eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) erreichen, effizient arbeiten und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert werden. Zudem muss sie überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Nur neue, unbenutzte Komponenten sind förderfähig, und der Einbau darf nicht auf fossile Brennstoffe wie Kohle oder alte Gasheizungen basieren.

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Die Wärmepumpe muss eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) erreichen, effizient arbeiten und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert werden. Zudem muss sie überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Nur neue, unbenutzte Komponenten sind förderfähig, und der Einbau darf nicht auf fossile Brennstoffe wie Kohle oder alte Gasheizungen basieren.

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Nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, gebrauchte Wärmepumpen, laufende Betriebskosten wie Strom, Wartung oder Reparaturen sowie sämtliche Nebenkosten, die nicht direkt mit der Investition in eine neue, effiziente Anlage zu tun haben. Die Förderung beschränkt sich auf neue Technik und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

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Die KfW bietet zwei zentrale Förderinstrumente: den Zuschuss (Programm Nr. 458) mit bis zu 70 % Förderung und einen Ergänzungskredit (Programm Nr. 359) mit bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Ergänzend können ein Effizienzbonus, ein Klimageschwindigkeitsbonus sowie ein Einkommensbonus beantragt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.